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   BGH, 24.09.2002 - KVR 8/01   

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https://dejure.org/2002,1003
BGH, 24.09.2002 - KVR 8/01 (https://dejure.org/2002,1003)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2002 - KVR 8/01 (https://dejure.org/2002,1003)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2002 - KVR 8/01 (https://dejure.org/2002,1003)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kartellrecht - Festsetzung von Schwellenwerten - Nachfragebedingte Abhängigkeit - Unternehmensbedingte Abhängigkeit - Vorzugsbedingung - Einverständnis zu Konditionenanpassung - Sachlich gerechtfertigte Gründe - Widerlegbare Vermutung

  • Judicialis

    GWB § 20 Abs. 3; ; GWB § 20 Abs. 2; ; GWB § 32

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 20 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 § 32
    "Konditionenanpassung"; Festsetzung von Schwellenwerten für die Abhängigkeit von Unternehmen durch die Kartellbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Diskriminierungsverbot bei Ausgleichszahlungen an Lieferanten bei Konditionenanpassung nach einer Fusion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zum Verlangen des Metro-Konzerns nach rückwirkender Konditionenanpassung nach Übernahme der Allkauf-Gruppe

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verlangen des Metro-Konzerns nach rückwirkender Konditionenanpassung nach Übernahme der Allkauf-Gruppe

Papierfundstellen

  • BGHZ 152, 97
  • NJW 2003, 205
  • GRUR 2003, 80
  • WM 2003, 1185
  • BB 2002, 2409 (Ls.)
  • DB 2003, 1272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91

    Bindung der Vertragshändler an Leasingunternehmen des Kraftfahrzeugherstellers

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - KVR 8/01
    Dabei steht eine nachfragebedingte Abhängigkeit eines Unternehmens nicht schlechthin einer unternehmensbedingten Abhängigkeit (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1993 - KVR 25/91, WuW/E 2875 ff. - Herstellerleasing) gleich.

    Wann diese Schutzbedürftigkeit besteht, also ein kleines oder mittleres Unternehmen vorliegt, ist im Gesetz nicht bestimmt; die Einstufung läßt sich auch nicht nach absoluten Zahlen festlegen (vgl. z.B. Rixen in Frankfurter Kommentar zum GWB (FK), 3. Aufl., § 20 Rdn. 293 i.V.m. Rdn. 46; Bunte in FK aaO, § 4 Rdn. 47; Köhler, BB 1999, 1017), weil die Verhältnisse auf dem jeweils maßgeblichen Markt nicht ausgeblendet werden dürfen, wenn der die Sicherung der Freiheit des Wettbewerbs als Institution bezweckende Sinn der Vorschrift erreicht werden soll (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1993 - KVR 25/91, WuW/E 2875, 2878 - Herstellerleasing).

  • BGH, 08.05.2001 - KVR 12/99

    Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Moksel und Südfleisch untersagt

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - KVR 8/01
    Auch im kartellrechtlichen Untersagungsverfahren ist, wie der Senat verschiedentlich ausgesprochen hat, eine Begehungsgefahr, nämlich die ernste Besorgnis einer drohenden Gesetzesverletzung, Voraussetzung für den Erlaß der Maßnahme (vgl. BGH, Beschl. v. 16.12.1976 - KVR 5/75, WuW/E 1474, 1481 - Architektenkammer; Beschl. v. 18.11.1986 - KVR 1/86, WuW/E 2313 f. - Baumarkt-Statistik; Beschl. v. 7.10.1997 - KVR 16/96, BGHR GWB § 37a Abs. 1 - Begehungsgefahr 1; BGHZ 147, 325, 341 f. - Ost-Fleisch).
  • BGH, 18.11.1986 - KVR 1/86

    "Baumarkt-Statistik"; Beeinflussung des Marktes durch Bekanntgabe der sich an

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - KVR 8/01
    Auch im kartellrechtlichen Untersagungsverfahren ist, wie der Senat verschiedentlich ausgesprochen hat, eine Begehungsgefahr, nämlich die ernste Besorgnis einer drohenden Gesetzesverletzung, Voraussetzung für den Erlaß der Maßnahme (vgl. BGH, Beschl. v. 16.12.1976 - KVR 5/75, WuW/E 1474, 1481 - Architektenkammer; Beschl. v. 18.11.1986 - KVR 1/86, WuW/E 2313 f. - Baumarkt-Statistik; Beschl. v. 7.10.1997 - KVR 16/96, BGHR GWB § 37a Abs. 1 - Begehungsgefahr 1; BGHZ 147, 325, 341 f. - Ost-Fleisch).
  • BGH, 16.12.1976 - KVR 5/75

    Angehöriger freier Berufe (hier: Architekten) als Unternehmen - Die als

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - KVR 8/01
    Auch im kartellrechtlichen Untersagungsverfahren ist, wie der Senat verschiedentlich ausgesprochen hat, eine Begehungsgefahr, nämlich die ernste Besorgnis einer drohenden Gesetzesverletzung, Voraussetzung für den Erlaß der Maßnahme (vgl. BGH, Beschl. v. 16.12.1976 - KVR 5/75, WuW/E 1474, 1481 - Architektenkammer; Beschl. v. 18.11.1986 - KVR 1/86, WuW/E 2313 f. - Baumarkt-Statistik; Beschl. v. 7.10.1997 - KVR 16/96, BGHR GWB § 37a Abs. 1 - Begehungsgefahr 1; BGHZ 147, 325, 341 f. - Ost-Fleisch).
  • BGH, 07.10.1997 - KVR 16/96

    Zulässigkeit des Ausschlusses der Buchung von Betten in einem Vertragshotel durch

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - KVR 8/01
    Auch im kartellrechtlichen Untersagungsverfahren ist, wie der Senat verschiedentlich ausgesprochen hat, eine Begehungsgefahr, nämlich die ernste Besorgnis einer drohenden Gesetzesverletzung, Voraussetzung für den Erlaß der Maßnahme (vgl. BGH, Beschl. v. 16.12.1976 - KVR 5/75, WuW/E 1474, 1481 - Architektenkammer; Beschl. v. 18.11.1986 - KVR 1/86, WuW/E 2313 f. - Baumarkt-Statistik; Beschl. v. 7.10.1997 - KVR 16/96, BGHR GWB § 37a Abs. 1 - Begehungsgefahr 1; BGHZ 147, 325, 341 f. - Ost-Fleisch).
  • BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17

    Hochzeitsrabatte - Edeka durfte keine Lieferantenrabatte fordern

    Ob der Vorschrift in dieser ursprünglichen Fassung in besonderen Ausnahmefällen auch ein vertikaler Schutzzweck im Verhältnis zwischen Nachfrager und Anbieter beigemessen werden konnte, hat der Bundesgerichtshof offengelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 8/01, BGHZ 152, 97, 112 - Konditionenanpassung).

    Dieses Verlangen geht damit weit über eine Anpassung von Konditionen nach der Übernahme eines Wettbewerbers hinaus, die auch im Rahmen laufender Verträge als Mengenrabatt oder aufgrund rationellerer Geschäftsabwicklung nach Wegfall eines Abnehmers gerechtfertigt sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 8/01, BGHZ 152, 97, 113 f. - Konditionenanpassung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ohne weiteres als Ausdruck der Abhängigkeit eines Lieferanten von einem Normadressaten anzusehen, wenn dieser den Lieferanten ohne sachlich gerechtfertigten Grund zu einer rückwirkenden Konditionenanpassung veranlasst (BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 8/01, BGHZ 152, 97, 112 f. - Konditionenanpassung).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

    Dabei spricht für den Fortbestand der Begehungsgefahr hier schon, dass der Rechtsausschuss die Lottogesellschaften für unbestimmte Zeit zu den Maßnahmen gegen gewerbliche Spielvermittler aufgefordert hat (vgl. BGHZ 152, 97, 102 f. - Konditionenanpassung).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2015 - Kart 6/14

    Begriff des sachlich nicht gerechtfertigten Vorteils i.S. von § 20 Abs. 3 GWB

    Nach herrschender Meinung wird hieraus aber zu Recht nicht geschlossen, dass eine sachliche Rechtfertigung des gewährten Vorteils immer schon dann ausscheidet, wenn der Vorteil nicht leistungsgerecht ist, ihm als keine oder keine angemessene Gegenleistung des Normadressaten gegenübersteht (Markert in Immenga/Mestmäcker, aaO., § 19 Rn. 378; Nothdurft in Langen/Bunte, aaO., § 19 Rn. 168; wohl auch K. Westermann in Münch/Komm, aaO., § 20 Rn. 134; BGHZ 152, 97 - Konditionenanpassung -, juris Rn. 41: Sicherung und Stärkung der Vertragsbeziehungen als mögliche Rechtfertigung für die Vorteilsgewährung).
  • BGH, 12.12.2017 - KZR 50/15

    Rimowa - Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Vorliegen

    Nach der Rechtsprechung des Senats lässt sich diese Einstufung nicht nach absoluten Zahlen festlegen (BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 8/01, BGHZ 152, 97, 107 - Konditionenanpassung).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2007 - 2 Kart 1/06

    Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Stapel- und Kettenlieferungsverträge

    Im Untersagungsverfahren ist eine Begehungsgefahr, nämlich die Besorgnis einer drohenden Gesetzesverletzung, materiell-rechtliche Voraussetzung für den Erlass einer Maßnahme (vgl. BGHZ 152, 97, 105 f. - Konditionenanpassung).

    Von einer drohenden Gesetzesverletzung, der mit einer in die Zukunft gerichteten Untersagungsverfügung begegnet werden kann, ist nur dann auszugehen, wenn das Handeln des Betroffenen sich nicht in einmaligen und in der Vergangenheit vollständig abgeschlossenen Vorgehensweise erschöpft, sondern es in die Zukunft wirkt (vgl. BGHZ 152, 97, 105 f. - Konditionenanpassung).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15

    Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der

    Der Senat hat dies in seinem Beschluss vom 18. November 2015 ( VI-Kart 6/14 [V] , NZKart 2015, 541, vgl. Rz. 29 bei juris m.N. zum Meinungsstand in der Lit.) ebenso wie zu einem früheren Zeitpunkt bereits der Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss v. 24.9.2002 - KVR 8/01 , BGHZ 152, 97 = WuW/E DE-R 984, Rz. 36 bei juris - Konditionenanpassung ) offengelassen.
  • VG Köln, 23.05.2012 - 21 K 6642/10

    Rechtliche Ausgestaltung eines missbräuchlichen Ausnutzens einer marktmächtigen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2003 - 13 B 2130/02 -, MMR 2003, 355 (359); BGH, Urteil vom 14. August 2008 - KVR 54/07 -, Juris, Rn. 51 ff.; Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 8/01 -, BGHZ 152, 97 (102 f.) = NJW 2003, 205.
  • LG Dortmund, 25.02.2019 - 8 O 16/16
    Wann eine solche Schutzbedürftigkeit besteht, also ein kleines oder mittleres Unternehmen vorliegt, ist im Gesetz nicht bestimmt; die Einstufung lässt sich auch nicht nach absoluten Zahlen festlegen (BGH, KVR 8/01, "Konditionenanpassung", Rn. 27 - juris; Köhler, Betriebsberater 1999, 1017).
  • LG Köln, 20.06.2011 - 90 O 14/10

    Zahlungsanspruch für die Bereitstellung und Überlassung von

    Entgegen der Auffassung der Klägerin kann die durch einen hohen Marktanteil indizierte Marktmacht, wie sie vorliegend auf Seiten der Beklagten durch den Umfang der von ihr in Anspruch genommenen Anrufzustellung in das Netz von B bestanden haben mag, durch eine Marktgegenmacht bezüglich desselben Marktobjekts relativiert oder sogar neutralisiert werden (so schon Säcker, BB 1988, 416 ff., insbesondere 423 f., bezüglich des Marktobjekts der Anrufzustellung auch BVerwG , Urteil vom 02.04.2008 - Aktenzeichen 6 C 17/07- Juris Rn. 31, Urteil vom 23.06.2010 - Aktenzeichen 6 C 36/08 - Juris Rn. 26, ferner bezüglich des Lebensmittelhandels BGH, Beschluss vom 24.09.2002 - Aktenzeichen KVR 8/01 "Konditionenanpassung" - Juris Rn. 33.).
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